Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?

Christian @, Samstag, 02.09.2006 (vor 6538 Tagen) @ Margret

Hallo Margret,

ob Du in Dresden mit Nebenwohnung gemeldet bleibst oder nicht, ist relativ gleichgültig, wenn diese Nebenwohnung ein Zimmer bei Deinen Eltern ist. Da ist eigentlich schon gerichtlich entschieden, dass ein derartiges Zimmer nicht „innegehabt“ wird und damit nicht zweitwohnungsteuerpflichtig ist.

Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 05.12.2002, Az 16 K 3699/01 entschieden:
„Solange die auch erwachsenen Kinder sich noch in der Berufsausbildung befinden, haben sie in der elterlichen Wohnung typischerweise und damit im Regelfall keinen Wohnraum im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts inne.“
Die Städte zicken da zwar gerne rum, und möchten das auf Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden bzw. bis zu einem bestimmten Alter (Unterhaltsberechtigung) begrenzen, aber um das „Innehaben“ kommen sie nicht herum Und dazu steht im gleichen Urteil:
„Grundlegend ist hierfür in erster Linie die Beurteilung der Besitzverhältnisse, insbesondere unter Berücksichtigung des § 855 BGB. Übt danach jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen andere in dessen Haus aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.“
Das dürfte auf das Wohnen bei den Eltern eigentlich immer zutreffen - es sei denn, du hättest auch da einen Mietvertrag.
Weiter sagt das genannte Urteil:
„In den Fällen, in denen die erwachsenen Kinder auch nach abgeschlossener Berufsausbildung weiter im elterlichen Haushalt z.B. bis zur endgültigen Arbeitsaufnahme mit Nebenwohnsitz wohnen, mag die … beschriebene Situation gegebenenfalls nach wie vor zutreffen. Dies dürfte aber nicht mehr den typischen Fall darstellen und bedarf daher der Feststellung in jedem gesonderten Einzelfall.“
Das kann allerdings bedeuten, dass Du - allerdings mit guten Erfolgsaussichten - gegen einen Steuerbescheid klagen musst.

Zur Meldung mit Nebenwohnung:
Wenn Du dich, wie das Melderecht (übrigens der einzige Grund) es für die Anmeldung mit Hauptwohnung vorgibt, vorwiegend in Jena aufhältst, bei Deinen Eltern mir „Sack und Pack“ ausgezogen bist nur noch „besuchsweise“ zu Deinen Eltern nach Dresden fährst, ist nach dem Meldegesetz eine Anmeldung mit Nebenwohnung nicht erforderlich. Ob es vorteilhaft ist, dort mit Nebenwohnung gemeldet zu bleiben, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dazu fehlen mir die persönlichen Angaben. Im Allgemeinen bringt eine Anmeldung mit Nebenwohnung keine besonderen Vorteile.
Wenn es also irgendwie vertretbar ist, melde keine Nebenwohnung in Dresden, damit gehst Du mit Sicherheit jedem Ärger aus dem Weg. Musst/willst Du aus irgendwelchen Gründen in Dresen gemeldet bleiben: siehe oben.

Noch Fragen>

Gruß


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