Noch Zweitwohnsitz oder ganz abmelden?
» Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort...
»
» Was zählt denn nach den Satzungen als Besuch und welche Dauer des
» Aufenthals geht darüber hinaus> Wenn man sich also als Student an den
» Wochenenden und in den Semesterferien bei seinen Eltern aufhält, fällt das
» noch unter Besuch oder muss man dann seinen Zweitwohnsitz dort anmelden>
Das hängt vom Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Für Sachsen-Anhalt ist im § 17 MG LSA z.B. folgendes geregelt:
(1) Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht,unterliegt wegen dieser Wohnung nicht der allgemeinen Meldepflicht nach § 9 Abs. 1.
Ergo ist keines meiner Kinder z.B. bei mir wohnhaft, denn sie sind mit Erstwohnsitz an ihrem Studienort gemeldet und kommen zu mir nur zu Besuch. Wer hat schon 6 Monate durchgängig frei während eines Studiums>
Wenn es um ein anderes Bundesland geht, einfach mal das Meldegesetz dieses Bundeslandes ergoogeln und nachschauen.
Gruß
Yvonne Winkler
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