ZWSt in Kempten Allgäu

Christian @, Montag, 04.09.2006 (vor 7290 Tagen) @ ChristianB

Hallo B,

ob Kempten eine rechtlich gültige Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht - da scheiden sich die Geister - Kempten sagt ja, weil sie eine Satzung haben, ich sage nein, weil die Satzung in ihrer Rechtswidrigkeit schon arg offensichtlich ist (könnte man fast ehrlich nennen) - aber da muss letztendlich ein Gericht feststellen.

Kurz:
Kempten besteuert keine Zweitwohnungen (= Wohnung, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat) sondern verlangt von jedem, der sich mit Nebenwohnung in dieser Stadt anmeldet eine vorgebliche Zweitwohnungsteuer. Es gibt einige Befreiungs- und Ausnahmetatbestände.
Ob und wie man sich anmeldet, steht im Bayerischen Meldegesetz - „umgehen“ kann man die Steuer daher im Prinzip nicht. Ob man dann zahlt oder mit Aussicht auf Erfolg klagt, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.
Fazit: Wenn man keine 2 Wohnungen innehat (= Mieter oder Eigentümer einer Wohnung), sollte eine Klage grundsätzlich auch vor bayerischen Gerichten erfolgreich sein. Das trifft bei Schülern, die noch bei den Eltern wohnen, meist zu.

Ansonsten sollte man es der Stadt nicht zu leicht machen - beim Ausfüllen der „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ würde ich jedes amtliche Wort auf die Goldwaage legen und peinlich genau hinterfragen. Wenn die Stadt ihre „FAQs“ nicht überarbeitet hat, gibt es eine Menge „schwieriger“ Fragen, die man als Betroffener stellen kann. So ist zum Beispiel die Antwort auf die Frage „2. Warum erhebt die Stadt eine solche Steuer>“ rechtlich von völliger Belanglosigkeit.
Die Stadt ist per Abgabenordnung verpflichtet, den Steuerpflichtigen zu beraten - auch zu ihren eigenen Ungunsten. Das kostet zwar eigene Zeit und verhilft einem Angestellten der Stadt zu sinnloser Betätigung, hilft aber später bei Widerspruch und Prozess.
Helfe bei Formulierungen gerne.

Ob die Schule überhaupt befugt ist, sich den Meldeschein vorlegen zu lassen, sei mal dahingestellt - ich würde es glatt darauf ankommen lassen. Es gibt so was wie informationelle Selbstbestimmung, und die Schule ist nicht das Ordnungsamt. Aber um des lieben Friedens willen kann man es auch auf sich beruhen lassen.


Noch Fragen>

Gruß


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