ZWS Cottbus Berlin für Studenten

Alfred @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5202 Tagen) @ olo

Die neue Cottbuser Satzung ist ziemlich exakt den jüngsten Urteilen des BVerwG nachempfunden, damit auslegungsbedürftig, unlogisch, inkonsequent und … und .

Das Berliner Pendant ist, wenn auch auf andere Art, ebenso verfassungswidrig.

Das hilft Dir aber wenig. Deswegen:
1. Ich weiß nicht warum die Söhne in Berlin mit Nebenwohnung registriert sein müssen. Das könnte/müsste man ggf. noch erörtern. Nur weil sie die Eltern in Berlin (regelmäßig) besuchen, wären sie nicht meldepflichtig
2. „Nominal der Mieter“ heißt für mich: „Ich stehe im Mietvertrag und nutze die Wohnung nicht.“. Ich gehe mal davon aus, dass Du den Söhnen die Wohnung unentgeltlich überlassen hat. Damit sind die beiden und nicht Du, der in diesem Fall unangreifbaren Rechtsauslegung des BVerwG folgend, Inhaber der Wohnung, die Du gemietet hast.
3. Die Söhne sind in Cottbus derzeit mit Hauptwohnung und in Berlin mit Nebenwohnung erfasst. Ob das richtig ist: s. 1.
4. Du selbst bist in Cottbus nicht meldepflichtig, wenn Du die Wohnung nicht selbst nutzt. D.h., Du hast in Cottbus keine Nebenwohnung. Kein Inhaber + kein Nutzer = keine Zweitwohnung für Dich (nach der Cottbuser Satzung).
5. Wenn die Berliner Nebenwohnung abgemeldet werden kann, wird die Cottbuser Wohnung für die Söhne zur alleinigen Wohnung. Damit gibt es auch in Berlin keinen Stress mit dem Zweitwohnungsteuergesetz. In Cottbus normaler Weise auch nicht, denn dort sind die Söhne Inhaber der Wohnung, die aber ihre alleinige Wohnung. Da gilt (gem. BVerwG): Einzige Wohnung = Erstwohnung = keine ZWSt.

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