ZWS Cottbus Berlin für Studenten
Widerruf
Der Lockruf des Geldes!
Nachdem ich mich durch den zu diesem Thema gehörenden Schmutz auf der Homepage der Stadt gekämpft und das "Erstwohnsitzmodell" der Stadt gefunden habe, ist mir klar, warum die Nebenwohnung der Söhne in Berlin sein muss. Eigentlich dürfte dafür keine Nebenwohnungsteuer fällig werden, da ich davon ausgehe, dass sie Wohnraum im elterlichen Haushalt nur nutzen und diesen nicht innehaben.
Warnung:
Allerdings unterfällt die Berliner Nebenwohnungsteuer der Finanzgerichtsbarkeit , die diese Steuer (>) für eine verfassungsrechtlich zulässige Zweitwohnungsteuer hält. Da kann es lästige bürokratische/gerichtliche Verwicklungen geben. Die Aufforderung zur Abgabe einer Stuererklärung kommt bestimmt.
Was die Unsitte der "Begrüßungsgelder" angeht, die im Cottbuser ""Erstwohnsitzmodell" zu Tage tritt, halte ich das eher für eine Fall für die Finanzminister und den Bund der Steuerzahler. Die alle interessiert dieser verwerfliche, skrupellose Umgang mit Steuergeldern aber überhaupt nicht.
Die Möglichkeit für alle volljährigen Studenten/Auszubildende/Schüler 150,00 EURO pro Jahr einzustreichen, finde ich großzügig. Kann man aber auch leichten Herzens eröffnen, wenn es auf Kosten anderer Kommunen und des gemeinen Steuerzahlers geht und man sich selbst darüber keine Gedanken machen muss.
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- ZWS Cottbus Berlin für Studenten -
olo,
21.01.2010
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Alfred,
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Alfred,
21.01.2010