ZWS Cuxhaven

LionelHutz @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5661 Tagen) @ hh-cux

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Anknüpfung einer Zweitwohnungssteuer an das Melderecht bei verheirateten zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen kann.

Das hat folgenden Hintergrund:

Grundsätzlich gilt im Melderecht:
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, ist die vorwiegend genutzte Wohnung seine Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

Für Ehegatten gilt aber, dass die Wohnung der Familie immer die Hauptwohnung ist.

Zieht ein Ehegatte nun alleine aus beruflichen Gründen in eine weitere Wohnung, ohne dass er sich von seiner Familie trennt, ist die neue Wohnung (obwohl sie vorwiegend genutzt wird) immer Nebenwohnung.

Der Ehegatte müßte eine Steuer die an die melderechtliche Nebenwohnung anknüpft, also nur deshalb zahlen, weil er verheiratet ist.

Nur für diese Fälle hat das BVerfG bisher entschieden.

Alleine der Umstand, das man verheiratet ist und aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung hat, reicht also nicht aus.

Ich kenne die Satzung der Stadt Cuxhaven nicht.

Möglichkeiten gegen einen eventuellen Steuerbescheid vorzugehen sollte es aber geben. Das hängt von der individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung ab.


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