ZWS Cuxhaven
» Die ZWS-Satzung in Cuxhaven sieht keinen Befreiungstatbestand vor.
Von der Zweitwohnungsteuer sind Verheiratete auch nicht befreit, das widerspräche ihrem Wesen als Aufwandsteuer.
Aber – auch wenn es in nicht der Satzung steht: Die Stadt CUX besteuert keine Erwerbszweitwohnungen von Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben und ihre gemeinsame eheliche Wohnung in einer anderen Kommune haben. Das lässt sich bei der Stadt telefonisch in Erfahrung bringen.
Das liegt daran, dass die Satzung CUX nach dem Verständnis der Verwaltung an das Melderecht (hier die melderechtliche Hauptwohnung) anknüpft und deswegen ist sie verfassungswidrig. Exakt das hat das BVerfG entschieden.
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- ZWS Cuxhaven -
hh-cux,
28.01.2010
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LionelHutz,
28.01.2010
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Gustav,
28.01.2010
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Gustav,
28.01.2010
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LionelHutz,
28.01.2010