Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

Alfred @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5746 Tagen) @ B-AC

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist Berlin Dein Wohnsitz und dort hast Du Deine melderechtliche Hauptwohnung, in Aachen die Nebenwohnung
Gegen eine Zweitwohnungsteuerbescheid gibt es in NRW keinen Widerspruch- der wurde im Zuge de Entbürokratisierung abgeschafft. Da hilft nur noch die Klage beim VG Aachen. Um die kommst Du nicht drum rum, wenn Du von Deinem Geld was sehen willst, bzw. vorerst nicht zu zahlen bereit bist. Einfach zurücklehnen und andere die Drecksarbeit tun lassen, geht aber gar nicht.
Das Lüneburger Urteil ist längst nicht mehr der Weisheit letzter Schluss. Es zielte in die richtige Richtung, wurde aber von den Mühlen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ziemlich zerrieben. Klarheit kann jetzt nur noch das Bundesverfassungsgericht schaffen.Dabei geht es allerdings weniger um das Kippen die Zweitwohnungsteuer (nur) für Studenten.

» Die Wohnung in Österreich ist, soweit mir bekannt, unerheblich für den Fall.
Muss nicht unbedingt sein.


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