Pflicht zum Hauptwohnsitz bei Anstellung in Tübingen?
Schon wieder der Wohnsitz.
Wo Deine Lebensgefährtin ihren Wohnsitz hat und wie viele Zweitwohnsitze hat, geht einzig und allein sie was an. Sie muss und kann sie auch nicht anmelden.
Was die Meldegesetze, das ist die gesetzliche Grundlage, verlangen, ist die Anmeldung der „genutzten“ Wohnung(en). Und da gilt - und so steht es im Gesetz – dass bei mehreren genutzten Wohnungen die Hauptwohnung dort zu registrieren ist, wo der volljährige Einwohner sich - zeitlich gesehen – vorwiegend aufhält. Nur für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften gibt es Ausnahmen. Aber Lebensgemeinschaft sind Lebensgemeinschaften und keine Ehe oder Lebenspartnerschaften. Letztere sind übrigens gleichgeschlechtlichen Beziehungen vorbehalten, was hier wohl nicht zutreffen dürfte.
Die Information der Stadt Tübingen ist richtig und gesetzeskonform. Fragwürdig, im Sinne von verfassungswidrig. ist allerdings die ZWSt, die in Berlin und Tübingen erhoben wird. Das liegt u.a. daran, dass auch Richter den Unterschied zwischen Neben- und Zweitwohnung nicht sehen (wollen).
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DirkP,
12.02.2010
- Pflicht zum Hauptwohnsitz bei Anstellung in Tübingen? - Alfred, 12.02.2010