Zeitwohnsitz bei Wohnung der Eltern
So ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht. In Köln gibt es doch kein Widerspruchsverfahren.
Wenn man den Steuerbescheid erhält, muss man binnen einer Monatsfrist dagegen klagen.
Wenn alle Fristen versemmelt sind, würde ich vielleicht doch mal einen Anwalt suchen, ob es aus dem Dilemma noch einen Ausweg gibt. Lässt sich von hier aus nicht beurteilen.Wenn nicht, dann klagen, was das Zeug hält. Schließlich handelt es sich um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt bei den Steuerbescheiden.
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jnau,
22.02.2010
- Zeitwohnsitz bei Wohnung der Eltern - Yvonne Winkler, 22.02.2010