ZWS Köln - Aachen

Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5624 Tagen) @ exil

Es ist ja nicht nur Bürokratenwahnsinn sondern auch – und vor allem – falsches Verhalten des Bürgers.
Wie vorgesehen: Klage fristgerecht einreichen. Unabhängig vom Meldestatus ist die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nur dann berechtigt, wenn die Wohnung dem Inhaber als Nebenwohnung dient. Wenn Du Wohnraum bei Deinen Eltern nutzt, bis Du damit nicht Inhaber einer Nebenwohnung. Alles andere ist überflüssig bzw. Unsinn.
Der Kölner Steuerbescheid findet selbst in der verfassungswidrigen Kölner Satzung keine rechtmäßige Grundlage. Dieses Verfahren dürfte die Stadt Köln nicht gewinnen.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung bei der Stadt kann natürlich auch abgelehnt werden. Dann musst Du auch dagegen klagen.

Solltest Du allerdings Köln als Nebenwohnsitz :-D haben gilt das oben Gesagte nicht.


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