Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend

AndreaMuc @, München, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6479 Tagen)

Meine Eltern haben ein kleines Häuschen ca. 100 km entfernt von ihrer Arbeitsstätte. Mein Vater ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, in München mit Zweitwohnsitz. Bei meiner Mutter ist es genau andersherum.

Nun hat man Anfang diesen Jahres meinen Vater angeschrieben, wg. ZWS-Steuer. Soweit so gut. Nun wurde meinem Vater in der Meldestelle hier gesagt, dass die ZWS-Steuer rückwirkend für die Zeit, in der er in München mit ZWS angemeldet ist, also seit 1991, rückwirkend zu erstatten ist, bzw. solle er sich darum bemühen, dass die Steuer von der Gemeinde, wo er den HWS hat an München "zurückgezahlt" wird.

Meine Fragen hierzu:

Es gibt doch ein Verbot der Rechtsrückwirkung, das besagt, dass Gesetze erst nach ihrem Inkrafttreten wirksam sind. In diesem Falle wäre hier die Steuer wohl erst ab dem 01.01.2006, also dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig. Oder sehe ich das falsch>

Und kann die Kommune München wirklich verlangen, dass sich mein Vater mit der anderen Gemeinde in Verbindung setzt und dafür zu sorgen hat, dass diese die Steuern nach München erstatten. Ich glaube, es gibt doch unter Behörden so etwas wie das Gebot der Amtshilfe, oder>

Ich hoffe, dass mir irgendwer eine stichhaltige Antwort geben kann. Diese Sache zehrt nämlich ganz schön an meiner Familie.

Viele Grüße

Andrea aus München


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