Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend
Hallo Andrea,
» Nun hat man Anfang diesen Jahres meinen Vater angeschrieben, wg.
» ZWS-Steuer. Soweit so gut. Nun wurde meinem Vater in der Meldestelle hier
» gesagt, dass die ZWS-Steuer rückwirkend für die Zeit, in der er in München
» mit ZWS angemeldet ist, also seit 1991, rückwirkend zu erstatten ist, bzw.
» solle er sich darum bemühen, dass die Steuer von der Gemeinde, wo er den
» HWS hat an München "zurückgezahlt" wird.
Kommt mir sehr merkwürdig und überhaupt nicht schlüssig vor. Seid Ihr sicher, dass Ihr das richtig verstanden habt>
» Meine Fragen hierzu:
»
» Es gibt doch ein Verbot der Rechtsrückwirkung, das besagt, dass Gesetze
» erst nach ihrem Inkrafttreten wirksam sind. In diesem Falle wäre hier die
» Steuer wohl erst ab dem 01.01.2006, also dem Inkrafttreten des Gesetzes
» fällig. Oder sehe ich das falsch>
Nein, durchaus richtig.
Gruß
Yvonne Winkler
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- Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend -
AndreaMuc,
28.09.2006
- Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend - Yvonne Winkler, 28.09.2006
- Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend - Christian, 28.09.2006