Satzung München und Abzug Möblierung

Vorstand @, Dienstag, 06.04.2010 (vor 5379 Tagen)

ich hoffe, der Eine oder Andere kann seine Praxiserfahrung zu folgendem Fall beisteuern:

Ich bin ledig. Mein einziger Wohnsitz war bis 2007 Frankfurt/Main. Zu diesem Zeitpunkt erhalte ich einen Job in München und übernehme dort von einem Freund ein möbliertes Zimmer in Untermiete zu einem Pauschalpreis, der Nebenkosten und Möblierungsanteil beinhaltet. Da ich meine Frankfurter Wohnung, wo ich mit (Erst-)Wohnsitz gemeldet bin, beibehalte, melde ich mich in München mit (Zweit-)Wohnsitz an. Ich setze die Kosten der preisgünstigeren Münchener Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ab. Nachweisbar halte ich mich an Werktagen regelmäßig in München auf, habe dort also meinen ordentlichen Wohnsitz, vergesse aber in Unkenntnis der ZWS eine entsprechende Ummeldung. Die ZWS wird nun rückwirkend für 3 Jahre gefordert.

Frage 1:
Die Satzung der LH München stellt die Steuerpflicht auf die melderechtliche Erfassung, also nicht auf faktische Gegebenheiten, ab. Sieht jemand trotzdem eine Chance, dass ich an der Steuer vorbeikomme und wenn ja, wie>

Frage 2:
Falls ein rückwirkender Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz melderechtlich möglich ist, welche steuerliche Folgen hat dies auf die doppelte Haushaltsführung>

Frage 3:
Ist eine Möblierung Bestandteil der zu versteuernden Netto-Kalt-Miete oder kann der Steuermaßstab durch Abzug eines Nutzungsentgeltes für Möbel die Netto-Kalt-Miete reduziert werden>

In Dankbarkeit für Eure Antworten

Vorstand


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