Erwerbszweitwohnung in Berlin

Alfred @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5502 Tagen) @ Ste_Ba

» » Ja, mit alleiniger Wohnung melden - dürfte sogar meldrechtskonform sein.
» Und wie ist das jetzt gemeint> Oo...
Die melderechtliche Erfassung mit alleiniger Wohnung ist in Berlin (noch) die Garantie dafür, nicht zur ZWSt herangezogen zu werden.

» Ich wollte das als Zweitwohnung melden und am Wochenende immer nach Leipzig, zu der Familie fahren, vielleicht hilft das bei der Beantwortung weiter>!
Nur bedingt.
1. Als Zweitwohnung melden, geht nach dem Melderecht schon gar nicht, allenfalls als Nebenwohnung.
2. Ob die Meldung als Nebenwohnung richtig ist, lässt sich aus Deiner Angabe „am Wochenende immer nach Leipzig, zu der Familie fahren“, nicht erkennen. Das kannst Du z.B. genau so gut besuchsweise tun. Von Bedeutung wäre da schon eher, wo Du Dich – rein zeitlich gesehen – vorwiegend aufhältst.
3. Hilfreich wäre es auch zu wissen, ob Du volljährig und/oder verheiratet bist oder ob Du in einer Lebenspartnerschaft lebst.


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