Erwerbszweitwohnung in Berlin
Also volljährig und ledig.
Es tut mir fürchterlich leid, aber so wie Du es schilderst, kann Berlin dann melderechtlich nur Deine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung sein. Wenn Du es anders haben willst, musst Du Deine Wohnverhältnisse anderes gestalten. Mit Wohnsitz hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Zur Gestaltung der Wohnverhältnisse: Was für eine Ausbildung ist das denn, dass Du zwangsweise in Berlin wohnen musst>
Eine „Beziehung in Leipzig“ ist auch keine „familiäre Bindung und Beziehung“ aus der sich zweitwohnungsteuerrechtlich Kapital schlagen ließe.
Bedenke bitte:
Sobald Du Dich in Leipzig oder Berlin mit Nebenwohnung meldest, bringst Du damit zum Ausdruck, dass ein Aufwand betrieben wird, der auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lässt. Das magst Du angesichts Deines Bruttogehalts anders sehen, aber das wirst Du kaum einen Richter erklären können. Selbst wer nichts hat, ist besonders wirtschaftlich leistungsfähig. Da hilft auch kein Lamentieren, es mag auch nicht richtig sein, ader es ist unanfechtbare Rechtsprechung.
Dein Problem scheint aber weniger die melderechtliche Erfassung zu sein als die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Das hat mit der ZWSt nicht mehr viel zu tun. Von wem eigentlich und unter welchen Bedingungen würdest Du denn eine Fahrtkostenerstattung für "Wochenendheimfahrten" bekommen>
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Ste_Ba,
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