ZWS für Pendler ?

Christian @, Freitag, 29.09.2006 (vor 6663 Tagen) @ Swen

Hallo Swen,

Wohnung nach der Leipziger Definition ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen ODER Schlafen genutzt wird. Die Leipziger Nebenwohnung ist nach der Satzungsdefinition also eine Zweitwohnung und damit zweitwohnungsteuerpflichtig. Auf Grund und Dauer des Aufenthalts kommt es dabei erst Mal nicht an.

Gegen die Leipziger Zweitwohnungsteuer ist im konkreten Fall nicht viel zu machen. Allenfalls ließe sich gegen die Satzung grundsätzlich klagen - Erfolgsaussichten>>>

Ob nach einer Heirat dann immer noch die Zweitwohnungssteuer anfällt, hängt von der Rechtsauslegung der Leipziger Verwaltung ab. So wie der Fall liegt, müsste z.B. in Bochum auch dann die Zweitwohnungsteuer entrichtet werden. Die Rechtmäßigkeit ließe sich ebenfalls nur gerichtlich überprüfen.

Noch Fragen>

Gruß


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