Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht
Der Ordnung halber: Die Anmeldung erfolgte mit Nebenwohnung.
Beide genannten Gründe sind stichhaltig und korrekt.
Die Kreisverwaltung geht mit Recht von der Regelvermutung aus, dass alleinstehende, volljährige Berufstätige sich vorwiegend am Arbeitsort aufhalten. Diese Vermutung musst Du widerlegen (begründet, plausibel, stichhaltig, ggf, beweiskräftig) – also genau prüfen, was Du dagegen halten kannst. Wenn Du es nicht kannst, bestimmt die Kreisverwaltung – und das darf und muss sie –, Deine Münchener Wohnung zur Hauptwohnung. Was Du willst, ist ohne Belang – nicht Du bestimmst, sondern die Meldebehörde.
Was Du wie und ob überhaupt mit dem Finanzamt abrechnen kannst, ist von der Meldung mit Haupt- und Nebenwohnung unabhängig. Da gelten andere Kriterien.
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neo,
03.04.2010
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Alfred,
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