WDR sucht Betroffene aus NRW

Alfred @, Mittwoch, 26.05.2010 (vor 6008 Tagen) @ matfuchs

» ... ungerechtfertigt Zweitwohnsitzsteuer entrichten ...
Da wird sich kaum noch jemand finden lassen, seitdem es rechtlich zulässig ist, das Innehaben eines einzigen umschlossenen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, als Innehaben einer Zweitwohnung zu besteuern. Nach Auffassung des BVerwG handelt es sich dabei um einen Aufwand, der über das hinausgeht, was zur gewöhnlichen Lebensführung erforderlich ist.
Das Ganze ist nicht mehr eine rechtliche sondern mehr eine politische/gesellschaftliche/moralische Frage und eine bitterböse Satire.


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