WDR sucht Betroffene aus NRW

Gustav @, Donnerstag, 27.05.2010 (vor 6007 Tagen) @ Alfred

» Ein Beispiel für Satire und Absurditäten:
Das ist
» laut BVerwG nicht zulässig, aber die Satzung hat trotzdem Bestand, weil

man in Deutschland eine Lücke entdeckt hat, wie denn die Kommunen eine kleine wehrlose Minderheit ganz einfach mit einer unfairen Neidkampanie an den Pranger zu stellen um diese mit gerichtlicher Bestätigung abgezockt werden kann. Lasst uns doch mal an deutsche Geschichte zurückerinnern, als man von oben den Versuch unternommen hat eine ebenfalls wehrlose Minderheit mit ebenfalls unfairen Mitteln als rassistische Staatsfeinde anfänglich angeprangert, dann der Versuch unternommen diese auszugrenzen, kennzeichnen und schließlich enteignen, es wurden Vermögen samt Immobilien beschlagnahmt und an "treue Staatsfreunde" günstig übereignet. wer nicht geflüchtet ist ...........darüber möchte ich lieber nichts äußern- es ist viel zu traurig!
Bitte hiermit nicht falsch verstanden zu werden, soweit sind wir heut noch lange nicht und es ist äußerst gefährlich hier Erinnerungen zu wecken- aber es lohnt sich zu besinnen! Wer sich allerdings erlaubt den Versuch zu unternehmen derartiges zu kommunizieren wird von Kontrollorgan, wie es ein Landratsamt als kommunale Aufsichtsorgan sein sollte, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis auf § 17 Abs. 1 AGO die Bearbeitung verweigert!
Sind das doch Anzeichen wo wir denn Rechtsstaatlich angekommen sind >>>>>


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