Köln: 3 Zimmer und 1 Bad = eine Wohnung

HeidiB @, Mittwoch, 26.05.2010 (vor 5056 Tagen)

Hallo,

heute habe auch ich ein Schreiben des Kassen- und Steueramtes Köln erhalten – Steuererklärung für die zweite Wohnung.

Der Sachverhalt bei mir ist folgender: Ich besitze ein Einfamileinhaus in dem ich im EG 2 Zimmer + Gäste WC und im 2. OG weitere 2 Zimmer bewohne. 3 Zimmer und 1 Bad im 1. OG sind vermietet. Die Küche im EG und das Treppenhaus wird gemeinsam genutzt.
Die vermieteten Wohnräume werden seit 2003 steuerlich berücksichtigt.

Nun bräuchte ich mich ja gar nicht aufregen, wenn meine Mieterin nicht Ende diesen Jahres ausziehen würde. Dass heisst dann für mich keine steuerliche Berücksichtigung der vermieteten Räume mehr und darüber hinaus noch zusätzliche Steuern. Wer bestimmt denn, der wievielte Raum über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht>

Gibt es Räume, die der Definiton nach KEINE Zweitwohnungssteuerpflichtige sind> Ist wirklich jeder umschlossene Raum steuerpflichtig und liegt er noch so blöd. In der Konstellation kann man ja nicht an jede/n vermieten.

Viele Grüße
Heidi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion