Köln: 3 Zimmer und 1 Bad = eine Wohnung

Alfred @, Mittwoch, 26.05.2010 (vor 5493 Tagen) @ HeidiB

Was mich wundert, ist die Angabe, dass das Kassen- und Steueramt jetzt schon eine Steuererklärung verlangt, wenn die Mieterin erst Ende des Jahres auszieht. Das kann die Stadt doch nicht wissen.

Ansonsten ist es eine interessante Konstellation.
Die Stadt wird sich wohl auf die Norm „Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus“ berufen.
Solange die „Wohnung“ vermietet ist, gibt das keine Probleme. Das ist gegenwärtig ja noch der Fall. Da müsste es eigentlich ausreichen, wenn man schriebt: "Die fragliche Wohnung ist vermietet", den Mietvertrag beifügt und die Steuererklärung unausgefüllt abgibt. Abgabe des Anschreibens/des Vordrucks unbedingt von der Stadt quittieren lassen.

Später, wenn die Mieterin ausgezogen ist, müsste eigentlich die steuerliche Anerkennung enden, die ja an die Vermietung gebunden ist. Das Haus wird dadurch eine einzige Wohnung (melderechtlich die alleinige Wohnung) und mangels Hauptwohnung fällt dann keine ZWSt an. Der Vordruck „Steuererklärung“ kann in diesem Fall nicht richtig ausgefüllt werden, denn es gibt keine „Nebenwohnung, für die die Steuererklärung abgegeben wird“.
Das Grundbedürfnis Wohnen wird mit dieser Wohnung erfüllt. Eine Obergrenze bei der Anzahl der Räume gibt es da nicht – sonst müsste ja jeder Kölner die Zweitwohnungsteuer zahlen, der mehr als ein Zimmer bewohnt (kann ja noch kommen).

So wie ich die Stadt einschätze, wird sie allerdings willkürlich einen Steuerbescheid erlassen und darauf hoffen, dass der Gang vor das VG unterbleibt. Denn wie das entscheidet, weiß vorher kein Mensch und danach keiner warum.

Noch Fragen> Am besten per Mail.


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