ZWS Witwer

Thomas Weihermüller @, Donnerstag, 05.10.2006 (vor 6642 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Werner,

Dresden wird eine Übergangsfrist einräumen. Zur Länge der Frist werden wir uns noch eine Meinung bilden. Aus dem Bauch heraus mindestens 3 Monate, aber weniger als ein Jahr. Und Einzelfallregelungen im Härtefall.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden


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