ZWS Witwer
Hallo Werner,
Dresden wird eine Übergangsfrist einräumen. Zur Länge der Frist werden wir uns noch eine Meinung bilden. Aus dem Bauch heraus mindestens 3 Monate, aber weniger als ein Jahr. Und Einzelfallregelungen im Härtefall.
Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden
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Werner,
28.09.2006
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Yvonne Winkler,
29.09.2006
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Thomas Weihermüller,
05.10.2006
- ZWS Witwer - Christian, 06.10.2006
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Thomas Weihermüller,
05.10.2006
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Yvonne Winkler,
29.09.2006