ZWS Witwer

Christian @, Freitag, 06.10.2006 (vor 6603 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Thomas,

das ist ja schon mal ein Wort.

Drüber hinaus sollte die Stadt den Einzelfall aber näher prüfen. Ich kene die Umstände im Einzelnen natürlich nicht, aber muss es u.U. wirklich so weit kommen, dass das BVerfG sich in etwa zehn Jahren mit dem Schutz von Ehe UND Familie beschäftigen muss>
Die Tendenz bei vielen Städten geht ja dahin, Tatbestände, die auch nur um ein Wort vom 2005 verhandelnden Sachverhalt abweichen, als steuerbar anzusehen. Muss Dresden da unbedngt auch dazu gehören>

Viele Grüße aus ...


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