beruflicher Umzug nach Sylt

René ⌂ @, Dienstag, 15.06.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

» Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.

Auch wenn ich deine Intension verstehe - aber so ist die Aussage definitiv falsch.


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