beruflicher Umzug nach Sylt

Alfred @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5526 Tagen) @ René

» » Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.
»
» Auch wenn ich deine Intension verstehe - aber so ist die Aussage definitiv falsch.

Was ist denn daran definitiv falsch>


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