Zweitwohnsitz während des Studiums
Mal auf der Startseite (Menü) unter „Hauptwohnung“ nachlesen – wenn dann noch Fragen zum Melderecht sind, hier wieder melden. Mit Wohnsitzen hat das Ganze wenig zu tun.
Ggf. kannst Du Erlangen auch als „alleinige Wohnung“ anmelden.
Die Befreiung von der ZWSt - wenn sie bei Dir überhaupt fällig würde - ist bei geringen Einkünften möglich. Art. 3 Abs. 2 des bayer. Kommunalabgabegesetzes besagt:
"Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat."
Diese Befreiung musst Du dann allerdings beantragen.
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giotti,
17.06.2010
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Alfred,
17.06.2010
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Rebell,
18.06.2010
- Zweitwohnsitz während des Studiums - Alfred, 18.06.2010
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Rebell,
18.06.2010
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Alfred,
17.06.2010