Zweitwohnsitz während des Studiums

Rebell @, Freitag, 18.06.2010 (vor 5436 Tagen) @ Alfred

Kommunalabgabegesetzes besagt:
» "Eine Serhoben, wenn
» die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2
» und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen
» der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat."

» Diese Befreiung musst Du dann allerdings beantragen.

Bitte jährlich widerkehrende bayerische Antragsfristen beachten, in der Zeit vom 1.1.bis 31.1.jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr. Es ist sehr wichtig, denn die Kommunalen Sachbearbeiter müssen doch beschäftigt werden!
Aus dem Innenministerium wird inzwischen folgendes Fazit als Erfolg gepriesen: Der von Seiten der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren befürchtete erheblich Bürokratieaufwand ist ausgeblieben"
Davon lässt sich ableiten, dass die Betroffenen sehr wahrscheinlich wenig Gebrauch machen, da die Sache nicht bekannt genug ist und die Kommunen auch keine Informationspflicht haben. In die Satzungen wurde diese Sozialklausel ebenfalls nicht aufgenommen!


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