Trier: ZWS-Bescheid

armerschlucker @, Mittwoch, 23.06.2010 (vor 5147 Tagen)

Über die Zweitwohnungssteuer in Trier ist vor einiger Zeit schon einiges hier diskutiert worden. Heute erhielt ich (Studentin in Trier) nun aus heiterem Himmel ebenfalls einen Zweitwohnungsteuerbescheid. Darin ist aber (im Gegensatz zu einigen hier zitierten Schreiben in der Vergangenheit) in keiner Weise von irgendwelchen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Entscheidungen die Rede.

Es wird eine Festsetzung vorgenommen, die Berechnung (auch für die Zukunft) erläutert und Nachzahlung ab Oktober 2007 (Einzugsdatum) verlangt. Dann gibt es eine "Rechtsbehelfsbelehrung und Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung": Innerhalb eines Monats kann gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden.

Da steht: "Die Rechtsmittel haben nach §80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Insbesondere wird die Erhebung der angefochtenen Steuer nicht aufgehalten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden vom Fälligkeitstage an Säumniszuschläge nach §240 der Abgabenordnung erhoben. Außerdem müssten Sie Mahngebühren und die sonstigen Kosten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz tragen."

Gibt es denn neue Gerichts-Entscheide, die die Lage geändert haben> (Mich wundert, dass plötzlich dieser Bescheid verschickt wird! Die Stadt muss doch durch irgendetwas Aktuelles Oberwasser bekommen haben>!)
Früher wurde empfohlen, Widerspruch einzulegen. Ist das auch jetzt noch sinnvoll>
Muss ich nicht trotzdem zahlen (oder was hat "keine aufschiebende Wirkung" sonst zu bedeuten>)>

Prinzipiell leiste ich eher Widerstand als mich fraglos zu beugen - aber nur da, wo es sinnvoll ist. Sollte die Rechtslage klar zugunsten der Stadt sein, sähe ich keinen Sinn im Einlegen eines Widerspruchs. Vor einigen Monaten war die Rechtslage aber eben nicht klar, soviel ich weiß. Wie verhält man sich nun am besten>


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