Köln: ZWS - Suche Rat

Lyra @, Samstag, 26.06.2010 (vor 5462 Tagen) @ Fatty

Hallo Fatty

Du hast für vier oder fünf Monate eine Zweitwohnung in Köln gehabt - dass Du da zur Kasse gebeten wirst, ist erstmal nichts Verwunderliches.

Das Argument, du hättest keinerlei Schreiben erhalten, zieht nicht, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Das interessiert im Kölner Kassen- u. Steueramt wirklich niemanden. Außerdem kannst Du es nicht nachweisen. Insofern wirst Du wohl auch kaum mit der Verjährungs-Theorie durchkommen.

Bezüglich der Nachweise zur Wohnung selbst: Dein ehemaliger Vermieter kann Dir bestimmt weiterhelfen oder zumindest Deine Angaben zu Größe und Miethöhe per Unterschrift bestätigen.
Und: was auch immer Du nach Köln schickst, schick es per Einschreiben, denn auch die Gegenseite kann behaupten, dies oder das "nicht erhalten" zu haben.

Also, wenn Du nicht geschätzt werden willst, dann schick die nötigen Daten nach Köln. Sieh es als "letzte Chance", in anderen Fällen ist nicht so lange gefackelt worden!

Warum und wogegen Du so wildentschlossen klagen willst (oder klagen wollen würdest), ist mir nicht so ganz klar geworden; die Sache ist ärgerlich und zum Kopfschütteln, ansonsten aber überhaupt nicht ungewöhnlich.

Viele Grüße
Lyra


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