Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

Yvonne Winkler @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5406 Tagen) @ zora

» Meine Frage wären:
»
» - kann ich die Steuer noch abwenden ohne Klage einzureichen>

Nein

» - wie stehen meine Chancen bei einer Klage (habe keine
» Rechtsschutzversicherung)> Ich bin ja im Recht. Nur wie schwer wird mein
» "nicht reagieren" auf die Schreiben der Stadt Köln gewertet>

Nur indem die Kostenlast der Klage an dir hängen bleiben wird, denn du hättest eine Klage vermeiden können, wenn du beizeiten erklärt hättest. Ohne Anwalt sind das die Gerichtskosten und die Kosten der Stadt Köln.


» - wie erhebe ich überhaupt Klage>

Gehe zur Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts und erhebe Klage
Kannst es auch schriftlich machen.

Antrag stellen, den ZWSBescheid aufzuheben und dann

begründen, warum die ZWS zu unrecht verlangt wird, nebst Beweisen. Kündigung des Mietvertrages, Erklärung des Ex-Vermieters o.ä,-

Wenn Du bedürftig bist, kannst du auch Prozesskostenhilfeantrag stellen und dir einen Anwalt nehmen. Möglichst einen, der sich mit Abgabenrecht ein bissel auskennt ;-)


» - kann ich den Betrag in Raten zahlen>

Das würde ich erst beantragen, wenn in der Klage raus ist, wieviel du zahlen musst.

»
» Über Antworten wäre ich unglaublich dankbar!!

Na denn, hoffe es hilft.


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