Zweitwohnunssteuer über 5000 Euro zu unrecht

Yvonne Winkler @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5506 Tagen) @ zora

Gerichtskosten 363 Euro

Kosten der Stadt mutmaßl. 20 Euro Schreibauslagen oder etwas in der Art.

Vielleicht gibt es Prozesskostenhilfe, dann gibt es keine Gerichtskosten und man zahlt nur die Kosten der Gegenseite.
Da die STadt idR sich selbst vertritt, hält sich das im überschaubaren Rahmen.

Für mich wäre es keine Frage, was ich machen würde.


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