ZWS Steuerbescheid Köln

Alfred @, Dienstag, 27.07.2010 (vor 5012 Tagen) @ Antarctica

» Woran machst du fest, das keine Nebenwohnung _innegehabt_ wird> Wodurch zeichnet sich "innehaben" aus>
Ich bin zwar nicht Yvonne, aber trozdem: Innehaben einer Wohnung setzt die rechtliche Verfügungsgewalt voraus.
Hier noch eine Erläuterung zum "Innehaben" einer Wohnung:
"Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus. Eine solche Festlegung kann nur derjenige treffen, der für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann. Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will."
Hilft das>


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