Eigenheim-,Kinderzulage

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 11.10.2006 (vor 7320 Tagen) @ Ronald Bremer

Hallo,

das ist der einzig wirkliche Fall, der mir in den Sinn kommt, wenn es lohnt abzuwägen, ob man den Wohnsitz als Erst -oder Zweitwohsitz belässt.

Die Frage ist die, ob das Finanzamt die Kinderzulage auch dann gewährt, wenn die Wohnung als Zweitwohnung gemeldet ist. Dazu gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Sie könnten eine verbindliche Aussage beim Finanzamt dazu einholen, wie das in ihrem FA gehalten wird und sich danach verhalten, immer vorausgesetzt, dass das melderechtlich Hand und Fuß hat.
Ein anderer Weg fällt mir nicht ein, es sei denn sie bezahlen Ihren Töchtern die ZWSteuer. Das ist aber eine Rechenfrage.


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