Eigenheim-,Kinderzulage
Hallo,
so weit es aus den Angaben erkennbar ist:
1. Zum Melderecht: Wenn, wie dargelegt, die Frau mit den Töchtern aus der Wohnung ausgezogen ist, können letztere nicht mit Nebenwohnung gemeldet sein. Das ist ggf. durch die Stadt leicht zu überprüfen und - bei falscher Meldung - als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dieser Betrag sollte in die finanzielle Abwägung (s. Empfehlung Y.W.) mit einbezogen werden.
2. Zur Steuerpflicht: korrektes Meldeverhalten vorausgesetzt, ist es fraglich, ob überhaupt eine Zweitwohnungsteuer anfällt. Das richtet sich u. a. nach der Satzung und den hier nicht genannten sonstigen Lebens- und Wohnverhältnissen(z.B.: Alter der Töchter usw.). Grundsätzlich dürften Kinder bei Nutzung von Wohnraum in der elterlichen Wohnung (Wohnung eines Elternteils) überhaupt nicht zur ZWSt herangezogen werden.
Gruß
gesamter Thread:
- Eigenheim-,Kinderzulage -
Ronald Bremer,
11.10.2006
- Eigenheim-,Kinderzulage - Yvonne Winkler, 11.10.2006
- Eigenheim-,Kinderzulage - Christian, 12.10.2006