ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar
» Wer kennt hier die rechtliche Lage und kann dazu nützliche Infos geben >
Das ist die melderechtliche Lage.
Auszug Bayerisches Meldegesetz - Art. 15 Mehrere Wohnungen
(1) …
(2) 1Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 2Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. 3Hauptwohnung … 5In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benützte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. 6Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
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Benny,
02.08.2010
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Alfred,
02.08.2010
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- ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar - Alfred, 03.08.2010
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02.08.2010