ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar
Vielen Dank, da sind wir der Sache jetzt wirklich näher gekommen.
Tatsächlich ist es so das auch bei uns jeder seine eigene Wohnung nutzt, und wir uns gegenseitig besuchen, wahrscheinlich habe ich das im Anfang nicht klar genug ausgedrückt.
Bisher waren wir allerdings davon ausgegangen das wir wenn wir in getrennten Wohnungen leben als "dauernd getrennt lebend" gelten und steuerlich nicht gemeinsam veranlagt sein könnten. Allerdings besteht ja die eheliche Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft tatsächlich.
Die Frage ist nun, wird das Finanzamt diese Änderung so akzeptieren >
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Benny,
02.08.2010
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Alfred,
02.08.2010
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- ZWS für in 2 getrennten Wohnungen lebendes Ehepaar - Alfred, 03.08.2010
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