ZWS für unwissende Studenten

Lyra @, Samstag, 14.08.2010 (vor 5384 Tagen) @ Caro Z.

Hallo Caro

Ein Stein sollte Dir wirklich noch nicht vom Herzen fallen...!

In der Regel geben sich die Steuerbehörden nicht damit zufrieden, dass man ihnen erklärt, "eigentlich ja gar keine zweite Wohnung innegehabt zu haben". (Das könnte ja jeder behaupten.)
Selbstverständlich musst Du Dich zwar darauf berufen, keine Zweitwohnung innegehabt zu haben, aber es wird Dir letztlich nicht viel nützen. Denn: steuerpflichtig ist derjenige, der laut Melderegister mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, egal ob dem tatsächlich so war oder nicht.

Du solltest dafür sorgen, dass die "Zweitwohnung" aus dem Melderegister verschwindet, und zwar per RÜCKWIRKENDER UMMELDUNG, mit der Du Deinen Meldestatus für die Vergangenheit korrigieren lassen kannst (natürlich nur, wenn Du wirklich keinen zweiten Wohnsitz hattest.)

Da das Stadium ja noch relativ früh zu sein scheint, könntest Du auf diese Weise noch die Kurve kriegen.

Mein Fall war ähnlich gelagert; bloß kam die "rettende" rückwirkende Ummeldung zu spät. Solange Du noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung hast, hast Du noch eine Chance.


Viel Glück
Lyra


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