ZWS in München, Wohnung ist untervermietet

Alfred @, Sonntag, 22.08.2010 (vor 5087 Tagen) @ julia

Ein bisschen viel auf einmal, zumal das eine (Meldepflicht) mit dem anderen (Zweitwohnungsteuer und Mietrecht) nichts zu tun hat.
Wenn Du aus der Wohnung ausgezogen bist und sie vermietet hast, ist die Registrierung mit Nebenwohnung falsch. Abmelden mit Datum des Auszugs ist korrekt.
Was dann passiert, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich liegt wohl eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Bußgeld könnte fällig werden. Welche Nachweise das Einwohnermeldeamt verlangt, weiß ich nicht, Erklärung und Bestätigung der Mieterin müsste genügen. Was für ein Theater das Kassen und Steueramt machen wird – ob überhaupt -, lässt sich nicht voraussehen
Namensschilder kannst Du anbringen/belassen wo Du willst, solange der Wohnungsinhaber damit einverstanden ist. Meines Wissens gibt es da keine gesetzliche Regelung.

Was den Vermieter angeht: Ob der sich raushalten lässt, kann ich nicht sagen. Ob die Untervermietung mit dem Mietvertrag vereinbar ist, weiß ich nicht, bezweifle es aber.

PS.:
Ich gehe davon aus, dass die bayerische Armutsgrenze“ bei Dir nicht greift.


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