Dingende Hilfe erbeten

Ratlos @, Sonntag, 29.08.2010 (vor 5351 Tagen)

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe weil ich in meiner Ratlosikeit schon zu viel Zeit verstreichen lassen und erst jetzt dieses Forum entdeckt habe.

Meine ZWG in der WG meiner Großeltern habe ich vor vielen Jahren (8-10>!) mal angemeldet. Es handelte sich hierbei um eine Sicherheit aus diversen Gründen. Ich wohne ca. 800 km entfernt von der ZWG und benötige die Sicherheit seit ca. 2 Jahren gar nicht mehr. Habe leider total vergessen, dass diese Anmeldung existiert und nun eine "Anmeldung zur Zweitwohnungssteuer" erhalten. Telefonisch habe ich das einer Dame am Tel. bereits mitgeteilt, die sich auch einen entsprechenden Vermerk gemacht hat, nun aber meine Frage. Ich muss mich ja abmelden dort. Das mach ich auch und versuche es zumindest auf den 1.1.2010 rückwirkend (ohne Eidesstattliche Erklärung..hoffe das geht>). Kann ein fieser Steuerbescheid kommen, wenn man in dem Formular ankreuzt, dass die "WG keine Zweitwohnung ist", weil es sich um "ein Ferienzimmer, das weniger als einen Monat im Jahr als Feriengast genutzt wird" ankreuzt> Wonach wird das überhaupt berechnet, wenn man belegen kann, dass man nie da gewohnt hat (und ich denke, dass ist bei meiner Entfernung nicht schwer) und nie Geld entrichtet hat> Wird überhaupt etwas berechnet in diesem Fall.

Vielen Dank, ich hoffe sehr auf eine Antwort..mir ist ganz anders, auch weil da gleich mit Strafen bis zu 10000 € gedroht wird.


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