Dingende Hilfe erbeten

Alfred @, Montag, 30.08.2010 (vor 5397 Tagen) @ Ratlos

Also, die Satzung ist ziemlich eindeutig. Auch verfassungswidrig.

Aber das braucht Dich nicht zu bekümmern. Denn: Da bist zwar mit Nebenwohnung in Waren registriert, aber Du hast die Nebenwohnung nicht inne (keine Verfügungsbefugnis) und somit ist diese Nebenwohnung keine Zweitwohnung. Im Vordruck zur Steuererklärung so auch eintragen. So gesehen, musst Du Deine Nebenwohnung überhaupt nicht abmelden. Dürfte aber trotzdem richtig sein, da Du Dich anscheinend ja nur noch besuchsweise bei Deinen Großeltern aufhältst,

Kleine Empfehlung am Rande:
Keine schlafenden Hunde wecken. Melde Deine Nebenwohnung nicht rückwirkend sondern mit Wirkung „ab sofort“ ab. Sonst kommt jemand noch auf die Idee, Dir wegen verspäteter Abmeldung ein Bußgeld aufs Auge zu drücken.


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