münchen

vincemurr @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5064 Tagen)

Hallo,

bin DEZ 2008 mit nebenwohnsitz und vollzeitjob in münchen eingezogen (Meldebehörde hat mich natürlich nicht auf die existenz einer zweitwohsitzsteuer hingewiesen. (anmerkung: hab vorher 4 jahre im ausland gelebt). anfang september 2010 kam ein brief von der stadtkämmerei mit freundlicher bitte um abgabe der steuererklärung und dem hinweis auf die steuer. zwischendurch bin ich in münchen umgezogen und nach erhalt des briefes der stadtkämmerei zur meldebehörde gegangen um mich mit hauptwohnsitz anzumelden. Der dortige angestellte meinte, er bräuchte schriftliche bestätigung mit einer kopie des personalausweises meines vermieters(!), dass ich schon im Januar 2009 in meine neue Wohnung, die ich als hauptwohnung angeben wollte, eingezogen sei. vorher ginge garnichts mit ummelden.

Frage 1: ich vermute es ist "rechtens" dass die stadt münchen sich 21 monate mit der benachrichtigung zur abgabe der steuererklärung zeit lässt>

Frage 2: darf die meldebehörde die kopie des personalausweises meines vermieters und dessen erklärung verlangen, wann ich eingezogen bin>

Frage 3: ich habe die letzten 5 Jahre keine steuererklärung abgegeben, wobei ich als angestellter mit relativ geringem verdienst, keinen finanziellen vorteil durch mein zugegeben leichtsinniges handeln erhalten habe. kann ich damit argumentieren, oder damit dass ich von der Meldebehörde über die zweitwohnsitzsteuer beim zuzug nicht informiert wurde> Dass ich in münchen von 2008 bis jetzt eine Vollzeitstelle habe dürfte ja wohl kein argument sein, oder> Anhand dessen, was ich hier schon gelesen habe, besteht ja wenig hoffnung..

Frage 4: wie soll ich weiterverfahren>

Für jeden fundierten Ratschlag wäre ich dankbar,

Viele Grüße, vince


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