münchen
Es ist wie immer.
Vorausgesetzt, Du bist ledig, volljährig und fällst nicht unter die bayer. Armutsgrenze:
Die Registrierung mit Nebenwohnung ist bei Dir vmtl. falsch, da beruflich bedingt die Wohnung in München Dein vorwiegender Aufenthaltsort sein dürfte. Das hätte die Meldebehörde bei der Anmeldung feststellen und Dich darauf hinweisen müssen. Die melderechtliche Registrierung hätte von Anfang an mit Hauptwohnung erfolgen müssen.
Ein Hinweis seitens der Meldebehörde auf die ZWSt-Pflicht wäre vielleicht hilfreich aber nicht notwendig gewesen, denn die Meldepflicht hat ursächlich nichts mit der ZWSt zu tun.
» Frage 1: ich vermute es ist "rechtens" dass die stadt münchen sich 21 monate mit der benachrichtigung zur abgabe der steuererklärung zeit lässt>
Kann man auch umdrehen und Dir vorwerfen, dass Du die Stuerrklärung nicht unaufgefordert abgegeben hast. Die Satzung ist da undeutlich. Lohnt sich nicht, weiter darüber zu sinnieren.
» Frage 2: darf die meldebehörde die kopie des personalausweises meines vermieters und dessen erklärung verlangen, wann ich eingezogen bin>
Ich persönlich würde als Vermieter einem Mieter nie eine Kopie meines Personalausweises überlassen. Die Kopie des PA des Vermieters kann die Meldebehörde m.E. nicht von Dir (Meldepflichtiger) sondern gem. Art. 19 BayMG nur vom Wohnungsgeber direkt verlangen(Datenschutz). Die Vorlage einer Bestätigung des Vermieters, wann Du eingezogen bist, könnte zulässigerweise von Dir verlangt werden.
» Frage 3: ...
» gelesen habe, besteht ja wenig hoffnung..
»Für die ZWSt sollte einzig und allein maßgeblich sein, welche Wohnung Du vorwiegend nutzt. Das dürfte bei Dir die Münchener Wohnung sein. Dass Du dort melderechtlich falsch registriert bist/warst, steht auf einem anderen Blatt, ist eine Frage des Meldegesetzes und nicht einmal ausschließlich Dir anzulasten. Anderslautende Festlegungen der Münchener Satzung verstoßen gegen Bundesrecht (Entscheidungen des BVerwG seit 2008). Das wäre m.E. die einzige erfolgversprechende Argumentationslinie
Wie die Stadt/die bayer. Justiz da entscheidet, kann ich nicht beurteilen.
» Frage 4: wie soll ich weiterverfahren>
Ich kenne den Vordruck ZWSt-Erklärung der Stadt München nicht. Aber generell gilt: Du darfst nicht bestätigen, dass Du Inhaber einer Zweitwohnung bist bzw. musst die ZW-Eigenschaft verneinen.
Z.B. indem Du erklärst: „Bei der fraglichen Wohnung handelt es sich um meine vorwiegend genutzte Wohnung - mithin um meine Erstwohnung. Die melderechtliche Registrierung dieser Wohnung als Nebenwohnung ist falsch.“
Was dann weiter passiert, muss sich zeigen.
Die Änderung des Wohnstatus ist unabhängig davon erforderlich. Wenn die Meldebehörde sich auf eine rückwirkende Änderung nicht einlassen will, dann eben „ab sofort“. Für den Streit um die ZWSt ist das zwar erschwerend, macht die Sache aber nicht aussichtslos.
Die Alternative ist: ZWSt zahlen
Wenn die eingangs genannte(n) Voraussetzung(en) nicht zutrifft(-treffen), ist anders vorzugehen.
Kleiner Hinweis nach einem längeren Auslandssaufenthalt:
In DEU haben bestimmte Wörter am Anfang einen Großbuchstaben. Die Kleinschreibung ist zwar für den Schreiber bequemer, erschwert aber das Lesen.
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