ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5889 Tagen) @ colonia

Das Kindergeld hat mit der Frage Haupt- oder Nebenwohnung, Erst- oder Zweitwohnung wirklich gar nichts zu tun und der melderechtliche Status ist für die Frage, ob man Kindergeld bezieht oder nicht überhaupt nicht entscheidend.

Rückwirkend ummelden kann man probieren, soweit das der reellen Situation entspricht.
Wenn die Nebenwohnung eigentlich Hauptwohnung war und man sie nur als Nebenwohnung angemeldet hat, um vermeintlich davon abhängiges Kindergeld zu beziehen, ist man selbst schuld.


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