ZWst 3 Jahre nicht gezahlt??!

Alfred @, Mittwoch, 22.09.2010 (vor 5432 Tagen) @ Yvonne Winkler

» ... ist man selbst schuld.
… wie immer, wenn man Gesetze nicht beachtet. Der schnellste Weg um zuerst in die Mühlen der Bürokratie und dann in die der Justiz zu geraten.

Das ändert aber nichts daran, dass man von der weisen Entscheidung des BVerwG, ZWSt darf nicht erhoben werden, wenn die melderechtlichen Verhältnisse nachweislich falsch sind, getrost Gebrauch machen kann.

Ansonsten:
Vor der Steuerfestsetzung steht die Steuererklärung, die musst Du auf Aufforderung des Kassen- und Steueramts der Stadt abgeben. Bei Dir scheint es ja noch nicht so weit gediehen zu sein. Das kann auch noch dauern. Vier bis fünf Sessionen sind für die Kölner Stadtverwaltung so gut wie nichts.
Die rückwirkende Umwidmung Deiner Nebenwohnung kannst Du einstweilen noch getrost betreiben und das Einwohnermeldeamt wird Dir schon sagen, was sie als Nachweis haben wollen. Hilfreich ist immer ein Arbeits-/Ausbildungsvertrag, aus dem eine Vollzeit“beschäftigung“ hervorgeht. Das ist sozusagen die Eintrittskarte in den von Kölner Verwaltung und Justiz so geliebten Meldezirkus,


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