Zum Lachen? Ich glaube nicht.
ist ja nicht verkehrt mit dem „vorwiegend“. Ca, 75 % der Studierenden sollen sich statistischen Angaben zu Folge vorwiegend am Studienort aufhalten und wären damit - sofern sie mehrere Wohnungen nutzen -, verpflichtet, sich dort mit Hauptwohnung zu melden. Ob sie damit ihren Studienort auch zu ihrem Wohnsitz machen, lassen wir mal dahingestellt, es spielt bei der Zweitwohnungsteuer auch keine Rolle. Aber die restlichen 25% verhalten sich auf jeden Fall melderechtlich korrekt, wenn sie sich entsprechend ihrer Lebens- und Wohnverhältnisse am Studienort mit Nebenwohnung melden.
Was das Aufheben um das Melderecht angeht: Das hat in diesem Fall ausschließlich mit der Zweitwohnungsteuer zu tun, die missbräuchlich an das Melderecht anknüpft. Dies dient den eigenen (egoistischen) Interessen der jeweiligen Kommune. Mit einem fairen Interessenausgleich hat das nicht viel zu tun, ist auch nicht Ziel/Zweck des Melderechts. Im Falle der Studierenden schon gar nicht, da ist es diesbezüglich sogar eher irreführend und schadet eher dem Allgemeinwohl.
Aber die Begründung des Herrn Fraktionsvorsitzenden ist eben nicht rigoros, sondern schlicht falsch beziehungsweise irreführend. Das „vorwiegend“ ist eine rein quantitative (zeitliche) Betrachtung und hat nichts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (qualitative Betrachtung) zu tun. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen steht auch im Melderecht, ist aber nur anwendbar, wenn die Hauptwohnung über die quantitative Methode nicht festzustellen ist (Zweifelsfall). Insofern ist der Herr Stadtrat mit seiner Auffassung auf einem Irrweg. Und wenn er seine politische Entscheidung mit dem Melderecht begründet (darauf zieht das „legale Umgehen“ ja wohl ab) sollte er es zumindest kennen und in der Praxis anwenden können.
Was den Superlativ bezüglich der Zweitwohnungsteuer angeht, bin ich mir leider nicht so sicher.
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Christian,
24.10.2006
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