Rückwirkende Erhebung der ZWST in Altenahr (Kreis Ahrweiler)

kiki2000 @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5415 Tagen)

Seit 2002 gibt es die Satzung über die Erhebung einer ZWST in einem kleinen Dorf in der VG-Altenahr. Dort habe ich 1998 den 2.Wohnsitz angemeldet (versicherungstechn. Gründe), weil meine Lebengefährtin dort wohnt (1.Wohnsitz) und wir von dort gemeinsam zur Arbeit fahren. Jetzt wurde ich erstmalig vom Steueramt aufgefordert, Angaben zur Ermittlung des Mietwertes zu machen.
Abgesehen davon, dass ich mich wohl besser nicht angemeldet hätte (in den ersten Jahren waren es mehr "kurzfristige Besuche")und ich wusste auch nichts über die ZWST, kann die Gemeinde wirklich hingehen und evtl. rückwirkend für 8 Jahre ZWST fordern>
Dazu kommt, dass wir vor 3 Jahren in dem Ort gemeinsam Eigentum (ein sanierungsbedürftiges Haus)gekauft haben seit dem am Renovieren sind. Wird in solch einem Fall der Mietwert halbiert>
Dann noch eine Frage: In der Satzung steht: "....ist steuerpflichtig, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat." Macht diese Formulierung die Satzung evtl. nichtig>
Muss nicht auf die "Nutzung" abgestellt werden> Gibt es hierzu ein Urteil>
Das wäre ja evtl. eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Denn die ZWST unter dem Deckmäntelchen der "vorgehaltenen Infrastruktur" zu erheben, ist in diesem Dorf wahrlich der blanke Hohn, denn hier gibt es außer der Natur wirklich nichts dergleichen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß.


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