Zweitwohnsitz-Frage-Mainz

Alfred @, Montag, 04.10.2010 (vor 5386 Tagen) @ Tina1990

» Mein Vater meint, ich kann mein Kindergeld nur weiterhin bekommen, wenn ich diese Wohnung in Mainz als Zweitwohnsitz angebe. Stimmt das>
Nein. Auch wenn ich älteren Leuten und Respektspersonen (was zumindest für Dich Dein Vater sein sollte) ungerne widerspreche: Dein Vater irrt in jeder Hinsicht. Es geht hier nicht um Zweiwohnsitze sondern um Nebenwohnungen und das Kindrgeld hängt von beiden nicht ab.

Die Zweitwohnungsbgabe hängt in Mainz vom Innehaben einer Nebenwohnung ab, vom Familienstand, vom Alter, der Herkunft
und dem Zweck der Wohnungsnutzung ab. Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast - das hat mit der Nicht-Mietzahlung aber nur bedingt was zu tun - ist sie auf keinen Fall eine Zweitwohnung.

Die melderechtliche Registrierung richtet sich nach Deinem Alter, Deinem Familienstand und - rein zeitlich gesehen - vorwiegenden Aufenthalt. Was bei Dir melderechtskonform ist, kann ich Dir nicht sagen, das mir dazu die Angaben fehlen.

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