Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung
Hallo Zusammen,
ich hab da mal eine Frage, wisst Ihr wie das ist, wenn man eine Ferienwohnung im Ausland hat> Größtenteils wird die Wohnung vermietet, nicht das ganze Jahr aber einen großen Teil.
In den Leerzeiten fahren wir auch schon mal für ein paar Tage hin. Jetzt bekamen wir aus Belgien einen Bescheid mit der Frage, wer in dieser Wohnung wohnhaft ist. Es ist keiner wirklich wohnhaft dort. Wie geht man am besten mit einem solchen Fall um>
So wie ich das bisher verstand, dachte ich, dass man nur Zweitwohnsitzsteuer für einen weiteren Wohnsitz zahlen müsse. Ist das bei Ferienwohnungen auch so>
Ich freue mich sehr von euch zu hören und vielen lieben Dank schon mal für eure Unterstützung.
Lieben Gruß,
Barbara
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- Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung -
Barbara L,
06.10.2010
- Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung - Alfred, 06.10.2010