Zweitwohnsitzsteuer bei einer Ferienwohnung

Alfred @, Mittwoch, 06.10.2010 (vor 5364 Tagen) @ Barbara L

»Da es nicht um Wohnsitze geht, ist die Debatte um Ferienwohnungen, Wohnsitze Wohnungen usw. müßig.
Was die belgische Anfrage soll, weiß ich nicht – vielleicht gibt es da auch eine Zweitwohnungsteuer oder eine Einwohnersteuer oder sonst was … Zuzutrauen ist auch denen alles. Und was in Deutschland Recht ist, kann in Belgien Unrecht sein und umgekehrt.
Ganz allgemein:
Im Umgang mit Behörden rate ich zur Wahrheit – stets und unbedingt. Das Problem ist nur, dass man wissen muss, was die Wahrheit ist, um sie entsprechend gestalten zu können.

Sorry


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